Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.
Eingriffe in Natur und Landschaft liegen vor, wenn durch Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können.
Nicht als Eingriffe gelten:
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Eingriffe in die Natur und Landschaft dürfen nur nach der vorherigen Genehmigung durchgeführt werden.
In der Regel erfolgt die Genehmigung von Eingriffen durch die für das jeweilige Vorhaben zuständige Behörde im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Beispiel: Wird eine Baugenehmigung beantragt, ist im Genehmigungsbescheid bereits die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung enthalten.
Ist für einen Eingriff in Natur und Landschaft die Zuständigkeit einer anderen Behörde nicht gegeben, entscheidet die untere Naturschutzbehörde. In diesem Fall wenden Sie sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt.
Bei größeren Vorhaben, wie etwa dem Bau von Bundesfernstraßen oder kreisübergreifenden Stromleitungen, kann auch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig sein.
Der Antrag muss alle für die Beurteilung des Vorhabens und des zu erwartenden Endzustandes nach Abschluss des Eingriffs notwendigen Angaben enthalten. Die Unterlagen werden auf Verlangen des Antragstellers im Vorfeld zwischen der Genehmigungsbehörde, der Naturschutzbehörde und dem Antragsteller abgestimmt.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der ThürAllgVwKostO.
Fristen, soweit sie von der Genehmigungsbehörde gestellt werden
Der Genehmigungsbescheid enthält grundsätzlich eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Ein formloser schriftlicher Antrag ist ausreichend.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.