Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum „stehenden Gewerbe“. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.
An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.