Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.