Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Bei der Anzeige bezogen auf Fische:
Es fallen Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit der dazu ergangenen Anlage Teil C Nr. 2.2, 2.12 und 2.17 an.
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.