Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Bei der Anzeige bezogen auf Fische:
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Bei der Anzeige bezogen auf Fische:
Es fallen Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit der dazu ergangenen Anlage Teil C Nr. 2.2, 2.12 und 2.17 an.
Es fallen Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit der dazu ergangenen Anlage Teil C Nr. 2.2, 2.12 und 2.17 an.
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.