Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen:
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich
beizufügen.
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit dem dazu erlassenen Verwaltungskostenverzeichnis (Teil C Nr. 3).
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahmen der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.