Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden.
Gegenstände des Abfallrechts sind insbesondere:
Die landesrechtlichen Zuständigkeiten im Bereich des Abfallrechts sind im Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt.
Danach sind die Landkreise und kreisfreien Städte bis auf wenige Ausnahmen als Überwachungsbehörde für abfallwirtschaftliche Sachverhalte zuständig. Besondere Zuständigkeiten sind dem Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (Vollzug der Klärschlammverordnung und teilweise der Bioabfallverordnung) zugewiesen.
Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz obliegen neben zentralen Aufgaben der Abfallwirtschaft, wie dem Vollzug der Nachweisverordnung oder des Abfallverbringungsrechts, insbesondere auch Überwachungsaufgaben, bei denen die Landkreise und kreisfreien Städte z.B. durch ihre Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst betroffen sein könnten.
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Abfallwirtschaft |
| Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |