Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Die Einrichtung von Umweltzonen ist eine Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sollen die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung verringern.
In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette (Umweltplakette) erwerben.
Die Zuordnung der Schadstoffgruppen ist in der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt.
Die Verordnung gilt für alle Kraftfahrzeuge der Klasse M (Pkw/ Wohnmobile) und N (Lkw), unabhängig von der Antriebsart (Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und Elektroantrieb).
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Die Plaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe:
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette (Umweltplakette). Hier erhalten Sie Informationen.
Die Ausgabe der Feinstaubplakette erfolgt unabhängig vom Fahrzeugkennzeichen durch jede Zulassungsbehörde eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind.
Das sind in Thüringen neben der Technischen Prüfstelle (DEKRA) und den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen (DEKRA, TÜV, GTÜ, FSP, KÜS) auch viele Kfz-Werkstätten.
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
Der Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz). Das Fahrzeug selbst muss nicht vorgestellt werden.
Den Preis für eine Plakette legen die Ausgabestellen selbst fest. In der Regel kostet sie zwischen 5,00 und 10,00 Euro (inclusive Mehrwertsteuer).
Es sind keine Fristen zu beachten.
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Folgende Fahrzeuge dürfen in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Kommunen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden.
In besonderen, begründeten Fällen kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Umweltzone angeordnet ist) auf Antrag befristet Ausnahmen von den mit der Umweltzone verbundenen Verkehrsverboten genehmigen.
Weitere Informationen zu den Umweltzonen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
Für Informationen zu Plaketten und Nachrüstmöglichkeiten wurde im Internet die Datenbank für Feinstaubplaketten und Nachrüstmöglichkeiten eingerichtet.
Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Auf den Webseiten der DEKRA können Sie auch online überprüfen, welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zuzuordnen ist.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.