Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.
Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Bildung, Erziehung, Betreuung und Teilhabe/Jugendarbeit |